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Entschädigung für schwerbehinderten Bewerber

In einem jüngst abgeschlossenen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht München hat unsere Kanzlei eine Entschädigung für einen schwerbehinderten Bewerber nach § 15 Abs. 2 AGG in Höhe von 2.000,00 € realisiert. Das Bewerbungsverfahren eines schwerbehinderten Menschen endet nicht selten mit einer höflich formulierten Absage und der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen. Schwerbehinderten Bewerbern können Entschädigungsansprüche zustehen. Voraussetzung ist weiterlesen...

Weisungsrecht des Arbeitgebers führt zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ermöglicht es, Inhalt, Ort oder Zeit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach billigem Ermessen zu bestimmen. Möchte der Arbeitgeber den Arbeitsbeginn vorverlegen oder den Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsort beschäftigen, so ist dies nach § 106 Gewerbeordnung grundsätzlich möglich. Es muss lediglich eine Weisung gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Auf dessen Zustimmung weiterlesen...

Mieter darf Untervermietung nicht leugnen

Ein Mieter, der gegenüber dem Vermieter wahrheitswidrig eine unberechtigte Untervermietung der Wohnung verneint, riskiert eine Kündigung des Mietverhältnisses. Das Amtsgericht München hat in einer Entscheidung vom 25.4.2013 geurteilt, ein derartiges Verhalten könne eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Darum ging es: Die Vermieterin einer Wohnung verlangt vom Mieter nach einer fristlosen Kündigung, die Wohnung zu räumen. Das weiterlesen...

Diskriminierung im Bewerbungsverfahren

BAG, Urt. v. 21.02.2013 – 8 AZR 180/12 Ein Beschäftigter, der eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beansprucht, weil er sich wegen eines durch das AGG geschützten Merkmals benachteiligt sieht, muss Indizien dafür vortragen, dass seine weniger günstige Behandlung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt oder dies zumindest weiterlesen...