Mieter darf Untervermietung nicht leugnen
Ein Mieter, der gegenüber dem Vermieter wahrheitswidrig eine unberechtigte Untervermietung der Wohnung verneint, riskiert eine Kündigung des Mietverhältnisses. Das Amtsgericht München hat in einer Entscheidung vom 25.4.2013 geurteilt, ein derartiges Verhalten könne eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Darum ging es: Die Vermieterin einer Wohnung verlangt vom Mieter nach einer fristlosen Kündigung, die Wohnung zu räumen. Das weiterlesen...