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Zeitarbeitsfirma muss übliches Entgelt zahlen

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Zeitarbeitsfirma dazu verurteilt, einer Leiharbeitnehmerin das im Entleiher-Betrieb übliche Entgelt zu zahlen. Darum geht es: Im Arbeitsvertrag zwischen der Zeitarbeitsfirma und der Leiharbeitnehmerin war vereinbart worden, dass ein mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) ausgehandeltes niedrigeres Tarifniveau gelten soll. Die Entlohnung lag somit unter dem Niveau weiterlesen...