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Heizkostenabrechnung nur nach Verbrauch

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 01.02.2012 (Az. VIII ZR 156/11) zugunsten der Mieter bestätigt, dass die Heizkostenabrechnung des Vermieters nach dem tatsächlichen Verbrauch im Abrechnungszeitraum zu erfolgen hat. Eine Abrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip entspricht nicht den Anforderungen der Heizkostenverordnung. Darum geht es: Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu urteilen, ob eine Heizkostenabrechnung, die weiterlesen...