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Entschädigung für schwerbehinderten Bewerber

In einem jüngst abgeschlossenen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht München hat unsere Kanzlei eine Entschädigung für einen schwerbehinderten Bewerber nach § 15 Abs. 2 AGG in Höhe von 2.000,00 € realisiert. Das Bewerbungsverfahren eines schwerbehinderten Menschen endet nicht selten mit einer höflich formulierten Absage und der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen. Schwerbehinderten Bewerbern können Entschädigungsansprüche zustehen. Voraussetzung ist weiterlesen...