Reißverschlussverfahren im Straßenverkehr
Amtsgericht München, Urt. v. 07.03.2012 – 334 C 28675/11 Das Amtsgericht München hatte die Frage zu klären, unter welchen Voraussetzungen ein Autofahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer auf seine Fahrspur einfahren lassen muss (sog. Reißverschlussverfahren). Darum geht es: Anfang September 2011 fuhr eine Autofahrerin mit ihrem VW Cabrio auf der Widenmayerstraße in München auf der linken von weiterlesen...