Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche
In vielen Arbeitszeugnisses ist es üblich, dem Arbeitnehmer für die Zusammenarbeit zu danken und ihm alles Gute für die weitere Zukunft zu wünschen. Derartige Schlusssätze in Zeugnissen sind nicht beurteilungsneutral, sondern geeignet, den Zeugnisinhalt zu bekräftigen oder zu entwerten. Drückt ein Arbeitgeber diesen Dank nach Auffassung des Arbeitnehmers nur unzureichend aus, so kann dieser nur weiterlesen...