Ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Wer in einem Arbeitsverhältnis steht, hat es immer mit dem Recht zu tun. Die gesetzliche Regelungen rund um den Arbeitsplatz sind vielfältig und oft schwer verständlich, die Gerichtsurteile zum Arbeitsrecht kaum zu zählen.
Ob Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung, unsere Mandanten können sich bei allen Fragen zum Arbeitsrecht auf unsere Erfahrung und Kompetenz verlassen.
Wir vertreten Ihre Interessen als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Hierzu gehören u.a. die folgenden Bereiche:
Arbeitsrecht-Abmahnung / Kündigung :
Die meisten Fehler im Arbeitsrecht passieren bei Abmahnung und Kündigung. Zunächst kommt es auf den richtigen Rechtsanwalt an. Neben Detailwissen im Arbeitsrecht sind Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gefragt. Im Kündigungsschutzprozess entscheidet die richtige Prozessstrategie. Wir vertreten Ihre Interessen bei Abmahnung und Kündigung kompetent und konsequent bei dem Arbeitsgericht.
Arbeitsrecht-Abfindung / Aufhebungsvertrag:
Der Streit um den Bestand des Arbeitsverhältnisses oder um die Wirksamkeit einer Kündigung lässt sich oftmals im gegenseitigen Einvernehmen lösen. Dabei dürfen die sozialrechtlichen Folgen einer Einigung nicht außer Acht gelassen werden. Ob Abfindung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, wir achten bei Abfindung und Aufhebungsvertrag auf Ihre Interessen.
Kurze Fristen:
Im Arbeitsrecht müssen Sie mit kurzen Fristen rechnen. Bei Erhalt einer Kündigung sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Dem Arbeitnehmer verbleiben nur drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung, die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen. Bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, müssen oft Ausschlussfristen in Arbeitsvertrag und Tarifvertrag beachtet. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte erfolgreich geltend gemacht werden.
Arbeitsvertrag:
Beim Arbeitsvertrag kommt es auf die Details an. Fundierte Kenntnisse der Rechtsprechung sind unerlässlich. Für unsere Mandanten erstellen wir Arbeitsverträge unter Berücksichtigung der aktuellsten gerichtlichen Entscheidungen. Mit Sinn für wirtschaftliche Lösungen und das juristische Detail prüfen wir auch Ihre Arbeitsverträge. Sollten Probleme auftauchen, helfen wir bei deren Lösung.
Arbeitsplatz:
Arbeitgeber müssen in jedem Arbeitsverhältnis das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachten. Fehler bei Stellenausschreibung, Einstellung und Beförderung können schnell zu kostspieligen Prozessen führen. Wir helfen Ihnen, Fehler bei Stellenausschreibung, Bewerbung, Einstellung, Versetzung, Beförderung und Gleichbehandlung zu vermeiden.
Sonstiges Arbeitsrecht:
Im Arbeitsrecht können Sie als Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei Roggermeier eine qualifizierte Beratung zur gesamten Bandbreite erwarten. Wir vertreten Ihre Interessen also auch bei den folgenden Rechtsthemen:
Urlaub, Gehalt, Gratifikation, Arbeitnehmerzeugnis (Beurteilung), Mobbing, Betriebsübergang, Arbeitnehmerüberlassung, flexible Arbeitszeitmodelle, Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht.
Durch unsere Erfahrung werden wir für Ihr spezielles Problem im Arbeitsrecht eine gute und schnelle Lösung finden.