Straßenverkehrsrecht

Tagtäglich kommt es auf unseren Straßen zur Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Leider sind es nicht immer nur Kavaliersdelikte. Oft endet die Teilnahme am Straßenverkehr mit Bußgeldbescheid, Sachschäden, Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht, Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung.

Das Straßenverkehrsrecht bildet eine unserer Kernkompetenzen. Als Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Verkehrsrechts bieten wir Ihnen eine umfassende und fundierte Beratung für die Lösung Ihres rechtlichen Problems. Wir beraten und vertreten Sie sowohl in den Bereichen des Verkehrszivilrechtes als auch im Verkehrsstrafrecht sowie in Fragen rund um den Führerschein:

Verkehrszivilrecht / Unfallregulierung:

Wenn es „gekracht hat“ sollten Sie sich möglichst frühzeitig durch einen kompetenten Anwalt vertreten lassen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Unfallgeschädigte, die sich anwaltlich vertreten lassen, regelmäßig einen höheren Schadensersatz durchsetzen können, als Geschädigte, die Ihren Unfall selbst regulieren. Mögliche Ansprüche werden erst durch eine fundierte Rechtsvertretung sichtbar.

Durch modernste Softwarelösungen verkürzen wir die Kommunikationswege zu den Versicherungen und stellen so eine schnelle Unfallschadenregulierung sicher. Ob bei Sachschäden, Personenschäden, Schmerzensgeld oder Streitigkeiten mit der eigenen Kaskoversicherung, wir sorgen für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Straßenverkehrsrecht-Bußgeldverfahren:

Einmal zu schnell gefahren und es hat „geblitzt“? Sie haben den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten? Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden oftmals mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Geldbuße und/oder Fahrverbot sind die Folge. Aber nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. Wir nehmen für Sie Akteneinsicht und veranlassen alles Notwendige, um eine Aufhebung des Bußgeldbescheides zu erreichen. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Kompetenz.

Verkehrsstrafrecht:

Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden und man sieht sich als Unfallverursacher mit dem Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung konfrontiert. Welche Konsequenzen hat dies für den Führerschein? Ist ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung zu befürchten? Diese und eine Vielzahl anderer Fragen, müssen bei dem Vorwurf einer Verkehrsstraftat, wie etwa der Körperverletzung, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdungen oder fahrlässiger Tötung berücksichtig werden. Wir helfen Ihnen kompetent in allen Fragen des Verkehrsstrafrechts.

Fahrerlaubnisrecht:

Die Fahrerlaubnis eines Autofahrers ist heutzutage stets akut bedroht. Ein Siebzigjähriger, der bei Rot über die Ampel fährt, kann bereits von der Führerscheinstelle mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) konfrontiert werden. Selbst harmlose Alkohol- oder Drogenverstöße als Fußgänger oder Radfahrer führen zu führerscheinrechtlichen Maßnahmen seitens der Führerscheinstelle. Zweifel an der Geeignetheit am Straßenverkehr teilnehmen zu können, müssen vom Autofahrer ausgeräumt werden. Sollten Probleme mit Fahrerlaubnisentzug, Fahrerlaubniserteilung und MPU auftauchen, wir stehen Ihnen hilfreich zur Seite.

Sonstiges Verkehrsrecht:

Im Straßenverkehrsrecht können Sie als Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei Roggermeier eine qualifizierte Beratung zur gesamten Bandbreite erwarten. Wir vertreten Ihre Interessen auch bei den folgenden Rechtsthemen:

Neuwagenkauf, Gebrauchtwagenkauf, Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung, Kfz-Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Verkehsrecht.