Entschädigung für schwerbehinderten Bewerber
In einem jüngst abgeschlossenen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht München hat unsere Kanzlei eine Entschädigung für einen schwerbehinderten Bewerber nach § 15 Abs. 2 AGG in Höhe von 2.000,00 € realisiert. Das Bewerbungsverfahren eines schwerbehinderten Menschen endet nicht selten mit einer höflich formulierten Absage und der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen. Schwerbehinderten Bewerbern können Entschädigungsansprüche zustehen. Voraussetzung ist weiterlesen...